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Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark ein Mensch in seinem Alltag auf Unterstützung angewiesen ist: z. B. beim Waschen, Anziehen, Essen oder der Mobilität. Je höher der Pflegegrad (1 bis 5), desto größer ist der Hilfebedarf und desto mehr Leistungen stellt die Pflegekasse zur Verfügung. Die Einstufung erfolgt nach einem Begutachtungssystem durch den Medizinischen Dienst (MD) und bildet die Grundlage für alle Pflegeleistungen.

Leichte Einschränkungen im Alltag

Beispiel: etwas vergesslich, gelegentlich Hilfe beim Haushalt

Anspruch auf Entlastungsbetrag (131€/Monat), Beratung, Hilfsmittel

Regelmäßige Hilfe bei Körperpflege oder Ernährung

Beispiel: tägliche Unterstützung beim Waschen oder Ankleiden

Mehrfache Hilfe täglich notwendig

Beispiel: Unterstützung bei mehreren alltäglichen Aufgaben + Betreuung

Rund-um-die-Uhr-Hilfe notwendig

Beispiel: überwiegend bettlägerig, stark eingeschränkte Mobilität

Zusätzlich spezieller Pflegebedarf (z. B. intensive Lagerung, Überwachung)

Beispiel: schwere neurologische Erkrankungen, Beatmungspflicht

Treffen einige der oben genannten Punkt auf Sie oder Ihre Angehörigen zu und Sie möchteneinen Pflegegradbeantragen?

Schritt für Schritt zum Pflegegrad:

  1. Pflegegrad beantragen
    Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse – telefonisch, schriftlich oder online. Das kann die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person übernehmen.

  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
    Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Diese findet in der Regel zu Hause statt, können aber auch telefonisch durchgeführt werden oder es kann nach Aktenlage entschieden werden. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person noch ist.

  3. Pflegegrad-Einstufung
    Der MD bewertet den Hilfebedarf nach einem Punktesystem. Je nach Ergebnis wird ein Pflegegrad von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung) zugeteilt.

  4. Bescheid der Pflegekasse
    Sie erhalten schriftlich (innerhalb von sechs Wochen) den Bescheid über den bewilligten Pflegegrad oder ggf. eine Ablehnung.
    Tipp: Widerspruch ist innerhalb von 1 Monat möglich, falls Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.