Wer Leistungen der Pflegeversicherung beziehen will, muss zunächst bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen.
Nach Antragstellung kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) bzw. von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) zu Besuch, um sich ein Bild über den Zustand des Pflegebedürftigen zu machen. Er entscheidet dabei über die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung über die Zuteilung eines Pflegegrads und die damit verbundene Bewilligung von Pflegeleistungen.
Zusätzlich können Pflegebedürftige auch häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen – etwa, wenn sie Hilfe bei der Einnahme und korrekten Dosierung von Medikamenten benötigen.