Pflegeleistungen SGB XI

Übersicht der Pflegeleistungen nach Pflegegrad SGB XI

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1

  • Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
  • Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 18,36 Euro für die monatlichen Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 Euro.
  • Wohngruppenförderung sowie Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

  • Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat bei alleiniger häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.
  • Pflegesachleistungen von monatlich 689 Euro bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
  • Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 689 Euro pro Monat.
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Höhe von 770 Euro pro Monat.
  • Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro.
  • Zuschüsse zum Hausnotruf (18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

  • Pflegegeld: 545 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch Angehörige, Freunde oder Bekannte zuhause versorgt werden.
  • Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.
  • Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.298 Euro pro Monat.
  • Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim: 1.262 Euro pro Monat.
  • Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.000 Euro.
  • Zuschüsse zum Hausnotruf (18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

  • Pflegegeld in Höhe von 728 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige zuhause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte versorgt werden.
  • Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige in der Häuslichkeit durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.
  • Leistungen für die stationäre Versorgung im Pflegeheim: 1.775 Euro pro Monat.
  • Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.612 Euro pro Monat.
  • Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
  • Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
  • Kurzzeitpflege in Höhe von  1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
  • Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.
  • Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Anschlusskosten.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

  • 901 Euro Pflegegeld pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.
  • 1.995 Euro Pflegesachleistungen pro Monat für die ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
  • 2.005 Euro pro Monat für die stationäre Versorgung im Pflegeheim.
  • 1.612 Euro pro Monat für die Betreuung und Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.
  • 125 Euro pro Monat als Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
  • 1.612 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
  • Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.
  • Zuschüsse zum Hausnotruf: 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Anschlusskosten.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

Antrag auf Pflegeleistungen: nur mit anerkanntem Pflegegrad

Wer Leistungen der Pflegeversicherung beziehen will, muss zunächst bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen.

Nach Antragstellung kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) bzw. von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) zu Besuch, um sich ein Bild über den Zustand des Pflegebedürftigen zu machen. Er entscheidet dabei über die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung über die Zuteilung eines Pflegegrads und die damit verbundene Bewilligung von Pflegeleistungen.

Zusätzlich können Pflegebedürftige auch häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen – etwa, wenn sie Hilfe bei der Einnahme und korrekten Dosierung von Medikamenten benötigen.

Möglich sind diese Pflegeleistungen in Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden.